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Umsatzsteuer | Behandlung von Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung bei Energie- und Wasserversorgungsunternehmen
Nach dem (BStBl 2009 II S. 250) mindert sich die Bemessungsgrundlage gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG nur, soweit das Entgelt tatsächlich zurückgezahlt wird und zwar in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Rückgewähr erfolgt. Fraglich ist, ob diese Grundsätze auch auf die Abrechnung von Guthaben des Kunden am Ende des jeweiligen Ablesezeitraums anzuwenden sind. In den Fällen, in denen sich aus der Endabrechnung ein Guthaben des Kunden des jeweiligen Versorgungsunternehmens ergibt und diesem im Februar des Folgejahres erstattet wird, wurde die Berichtigung bisher für den Voranmeldungszeitraum Dezember vorgenommen. Nach der Verfügung der LFD Thüringen v. sind die Grundsätze des angeführten BFH-Urteils auch auf die Abrechnungen der verschiedenen Versorgungsunternehmer anzuwenden. Danach ist von den Beteiligten d...