Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Hamburg 20.04.2010 3 K 18/10, NWB 20/2010 S. 1581

Grundsteuer | Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei

Das in einem Musterprozess entschieden, dass eine auf einem städtischen Gewässer schwimmende Anlage auch zu grundsteuerlichen Zwecken nicht als Gebäude auf fremden Grund angesehen werden kann. Die Klägerin hat an eine Hotelgesellschaft eine schwimmende Anlage verpachtet, die auf dem schiffbaren Mittelkanal in Hamburg liegt. Auf dieser Anlage betreibt die Pächterin ein gastronomisches Konferenz- und Eventzentrum.

Anmerkung:

Das Urteil wird nicht nur für die grundsteuerrechtliche Behandlung von Hotel- und Gastronomieschiffen, sondern auch für Wohnschiffe und die zum längeren Wohnen genutzten Hausboote (Floating Homes) bedeutsam sein. Allerdings hat das Finanzgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision an den BFH zugelassen.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen