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Arbeitsrecht: EU beschließt längere Kündigungsfristen für jüngere AN
Nach dem NWB VAAAD-36740 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist es nicht (mehr) erlaubt, bei Kündigungsfristen erst Beschäftigungszeiten ab dem 25. Lebensjahr zu berücksichtigen. Diese Regelung verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Die Arbeitsgerichte werden künftig also die gesamte Beschäftigungszeit eines Arbeitnehmers (AN) heranziehen müssen, wenn ein Mitarbeiter gegen eine zu schnelle Kündigung, z. B. ausgesprochen von einem Mandanten, klagt.