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NWB BB 4/2010 S. 104

Abfindungs-Zahlungen dürfen verschoben werden

Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird in der Praxis häufig die Vereinbarung getroffen, dass die Abfindung in das folgende Jahr verschoben wird, damit beim Arbeitnehmer die Einkünfte durch Gehälter und Abfindung nicht in einem Jahr anfallen. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, die Steuern des Arbeitnehmers nicht durch eine Ballung von Einnahmen (Gehälter und Abfindung) überproportional ansteigen zu lassen. Der BFH hat diese Vorgehensweise jetzt eindeutig als rechtens bestätigt (vgl. NWB FAAAD-35594).

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