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Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit: Anspruch erlischt ohne Mahnung von der ARGE
Mandanten, die selbständig sind und sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert haben, müssen auf ihre Beitragszahlung achten. Zahlen sie den fälligen Beitrag drei Monate lang nicht, erlischt der Versicherungsschutz – und zwar automatisch und ohne dass die Arbeitsagentur mahnen muss. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil bestätigt (vgl. LSG NRW, Urteil v. 5. 10. 2009 - 19 AL 74/08 NWB CAAAD-30018).