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Umsatzsteuer | „Unterschrift” im Vorsteuervergütungsantrag
Der entschieden, dass der Begriff „Unterschrift” in dem in Anhang A der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates v. enthaltenen Muster für den Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff ist, der einheitlich dahin auszulegen ist, dass ein solcher Vergütungsantrag nicht zwingend von dem Steuerpflichtigen selbst unterschrieben werden muss, sondern dass insoweit die Unterschrift eines Bevollmächtigten genügt. [i]Mustereinspruch NWB JAAAD-15554
Das Urteil erging auf den (BStBl 2009 II S. 497).