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Umwandlungsteuer | Einbringung eines Unternehmens trotz Vorabveräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage
Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft kann auch dann nach § 24 UmwStG ohne Aufdeckung von stillen Reserven erfolgen, wenn kurz vorher wesentliches Betriebsvermögen – im Streitfall ein Grundstück – zu einem angemessenen Kaufpreis veräußert wird. Dies hat das entschieden und die Revision zugelassen (Az. des BFH: IX R 54/09). – Im hier vereinfacht dargestellten Streitfall hatte sich der Kläger verpflichtet, sein Einzelunternehmen in eine neu gegründete GmbH & Co. KG einzubringen. Das zum Betriebsvermögen gehörende Grundstück – eine wesentliche Betriebsgrundlage – veräußerte der Kläger vorab unter Aufdeckung der stillen Reserven an seine Ehefrau. Zum Zeitpunkt der Unternehmenseinbringung war die Ehefrau bereits als Eigentümerin des Gru...