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Umwandlungsteuer | Zuordnung von Anschaffungskosten bei Aufgeld im Rahmen einer Kapitalerhöhung
Das lässt sich wie folgt zusammenzufassen: (1) Ein für den Erwerb eines GmbH-Anteils im Rahmen einer Kapitalerhöhung gezahltes Aufgeld (Agio) ist ausschließlich dem neu erworbenen Anteil als Anschaffungskosten zuzuordnen; es handelt sich nicht (auch) um nachträgliche Anschaffungskosten auf die bereits vorher bestehende Beteiligung. (2) Das gilt auch dann, wenn die Summe aus dem Nennbetrag des neuen Anteils und des Aufgelds den Verkehrswert des neuen Anteils übersteigt. Das Aufgeld ist in Höhe des „Überpreises” keine verdeckte Einlage.
Der BFH hat es abgelehnt, den überhöhten Teil des Aufgelds für die Gewährung von GmbH-Anteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung anteilig den Anschaffungskosten für die bereits vorhandenen (im Streitfall einbringungsgeborenen) A...