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Firmenwagen ist pfändbares Einkommen
Ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) ist insbesondere für GmbH-Geschäftsführer von einschneidender Wirkung, wenn diese selbst durch die Krise der GmbH in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Das LAG stellte klar, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens des GmbH-Geschäftsführers nicht nur die Geldleistungen, sondern auch sämtliche Naturalleistungen hinzuzurechnen sind. Zu diesen Naturalleistungen zählt insbesondere der geldwerte Vorteil aus einer privaten Firmenwagennutzung (Urteil v. 15. 10. 2008 - 6 Sa 1025/07 NWB EAAAD-21745). Im Ergebnis bedeutet dies, dass die in Geld gezahlten Leistungen des Arbeitgebers (GmbH) unterhalb der unpfändbaren Beträge liegen können.
Auch die durch den Arbeitgeber gestellte freie Unterkunft und Verpflegung sowie di...