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NWB BB 12/2009 S. 376

Frist für Insolvenzgeldantrag

Der Antrag auf Insolvenzgeld für Arbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden (Ausschlussfrist). Der Arbeitnehmer muss den Antrag an die Arbeitsagentur am Sitz seines Betriebs richten. Weitere Infos gibt die Rubrik „Bürgerinnen & Bürger” der Arbeitsagentur unter der Adresse www.arbeitsagentur.de (→ Suchwort „Insolvenzgeld”).

Praxistipp

Wenn Fristablauf droht, sollte der Arbeitnehmer den Antrag zunächst formlos stellen und das entsprechende Formblatt später nachreichen. Das Insolvenzgeld deckt ausstehenden Lohn für bis zu drei Monaten ab. Diese Zeitdauer wird rückwirkend vom Tag der Gerichtsentscheidung über den Insolvenzantrag berechnet. Abgedeckt sind auch die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Sozialversicherung. S. 377

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