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Vertragsrecht | Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung in AGB
Eine formularmäßige Unterwerfung des Forderungsschuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung (hier: in einer Grundschuldbestellungsurkunde) wird nicht durch eine nachträgliche Änderung tatsächlicher Umstände oder einen Bewertungswandel nachträglich unwirksam. Dadurch werden nach Ansicht des Gerichts auch Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt. Bei Ablehnung einer formularmäßigen Unterwerfungsmöglichkeit müssten die erforderliche gerichtliche Beitreibung und deren Verfahrenskosten – zum Nachteil der Schuldner – in die Kreditkonditionen einfließen.