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BahnCard als Werbungskosten absetzbar
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) weist darauf hin, dass die Ausgaben für eine BahnCard als Werbungskosten abgesetzt werden können. [i]Kosten für öffentliche Verkehrsmittel absetzbarAufgrund des neuen „Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale” v. sind nun wieder – und zwar rückwirkend ab 2007 – die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten absetzbar, sofern diese höher sein sollten als die Entfernungspauschale.
[i]Private Nutzungsmöglichkeit unerheblichAusgaben für eine BahnCard können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten – für Auswärtstätigkeiten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – insgesamt um den Preis der BahnCard verringern. Dass die BahnCard auch für private Reisen genutzt werden kann, spielt dann keine Rolle.
[i]Keine ZeitanteiligkeitDas Finanzgericht Baden-Württemberg hat darüber hinaus entschieden, dass die Ausgaben für eine BahnCard in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, und zwar auch dann, wenn sie erst im Dezember gekauft wurde ( NWB AAAAC-77367).
[i]NachweisDie Deutsche Bahn bietet die Möglichkeit, Fahrscheine über das Internet zu erwerben un...