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Entwicklung der Wegzugsfreiheit in Europa
[i]Risiken bei Verlagerung des Unternehmens in das Ausland bleiben vorerstDurch die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise rückt eine Thematik abermals in den unternehmerischen Fokus: die Kostenreduktion durch Verlagerung des Unternehmens aus Deutschland in das europäische Ausland an Standorte mit günstigeren Standortbedingungen. Eine Unternehmensverlagerung in das Ausland steht gegenwärtig jedoch rechtlich auf einer nicht hinreichend gesicherten Grundlage. Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten zur Sitzverlegung und die steuerlichen Konsequenzen einer solchen Unternehmensverlagerung sind nicht genügend kodifiziert. Ohne verlässliche gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Grundlagen kann die Verlagerung eines Unternehmens jedoch nicht mit planbaren und beherrschbaren Risiken vollzogen werden.
EuGH setzte formwahrende Mobilität der GmbH auf „Halt”
[i]EuGH, Urteil v. 16. 12. 2008 - Rs. C-210/06, Cartesio NWB KAAAD-02818 In diesem Zusammenhang hat sich der EuGH mit seiner grundsätzlich mobilitätsfreundlichen Rechtsprechung zu einem Förderer der Freizügigkeit der Unternehmen entwickelt. Die Entscheidung des EuGH zur Wegzugsfreiheit von Unternehmen in der Rechtssache Cartesio (C-210/06) verneinte die grenzüberschreitende Verlegung des Verwaltungssitzes. Gleichzeit...