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Gewinnermittlung durch Un-Vermögensvergleich
I. Bilanzierung nach Interessenlage und andere Absurditäten
1. Handelsbilanz
An stille Lasten (Un-Vermögen) in der Handelsbilanz hat man sich nicht nur gewöhnt, latent werden sie auch befürwortet:
- Pensionsverpflichtungen müssen gar nicht erst passiviert werden (Altzusagen oder indirekte Verpflichtungen). 
- Die Unterbewertung von Pensionszusagen mit dem handelsrechtlich akzeptierten Rechnungszinsfuß von 6 % wird durch das BilMoG korrigiert, aber durch eine Verteilung auf 15 Jahre mit Samthandschuhen angefasst. 
- Wertverluste bei Aktien und ähnlichen Papieren müssen nicht abgeschrieben werden, da die Wertminderung nur vorübergehender Natur ist und deshalb das Stichtagsprinzip nicht seine unschönen Hände im Spiel hat. 
- Erst recht müssen unverkäufliche, also in Stichtagsbetrachtung wertlose Finanztitel mit unverständlicher Strukturierung keineswegs abgeschrieben werden, denn sonst würde die Krise nur noch verstärkt. 
Insgesamt also: Durch die Vermögensübersicht, genannt Bilanz, soll dem Adressatenkreis nicht das eigentliche „Vermögen” im üblich verstandenen Sinne gezeigt werden, sondern ein Retortengebilde, das be...