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Die „atmende Steuerbilanz” durch Un-Vermögensvergleich
I. Die neue Gesetzeslage
In diesen Spalten war bereits die Deformierung der steuerlichen Gewinnermittlung – bislang als Vermögensvergleich bezeichnet – präsentiert worden. Der Rechtsgrund liegt in der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG. Gedacht war vom Gesetzgeber und auch von der breiten Meinung im Schrifttum zunächst an die Abschaffung der die Handelsbilanz verunstaltenden Sonderabschreibungen und Sonderposten mit Rücklageanteil. Darauf zielt die Neuformulierung des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, derzufolge die GoB gelten, „ es sei denn im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt”.
Darauf regte sich im Schrifttum steuergestalterische Phantasie, denn nach unverändertem Wortlaut des EStG in den §§ 6 und 6a „dürfen” und „können” (insbesondere) Teilwertabschreibungen vorgenommen und Pensionsrückstellungen angesetzt oder darauf verzichtet werden. Bisher hatten diese Gesetzesformulierungen kein förmliches Bilanzierungswahlrecht mit sich gebracht, weil z. B. aufgrund der vorzunehmenden außerplanmäßigen Abschreibung wegen dauernder Wertminderung eine entsprechende Teilwertabschreibung in der Steuerbil...