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Wahlrecht für die Teilwertabschreibung?
I. Zur Historie
Der Teilwert und die Abschreibung auf diesen stellen ein uraltes Sujet der steuerlichen Gewinnermittlung im deutschen Einkommensteuerrecht dar . Die Teilwert definition in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG hat dabei die Zeiten überdauert. Systematisch wurde sie von der Betriebswirtschaftslehre immer angegriffen, etwas Besseres ist allerdings niemandem eingefallen. Aus handelsrechtlicher Sicht wird diese Kritik am Teilwert etwa wie folgt formuliert: „Der steuerliche Teilwert kann nicht ohne Weiteres als der beizulegende Wert” i. S. des § 253 Abs. 3 HGB angesehen werden . Aber immerhin sollen die steuerlichen Maßstäbe „wertvolle Anhaltspunkte” zur Definition des niedrigeren beizulegenden Werts liefern. Das Pendant im HGB – „der beizulegende Zeitwert” – ist im Grunde genommen genauso aussagekräftig und -los. Die Praxis identifiziert sinnvollerweise beide Werte.
II. Zur praktischen Handhabung
In der Rechtsanwendung kommt seit jeher das fiskalische Gegengewicht gegen die Interessen des Stpfl. an einer Abschreibung zum Tragen. Überbordendem steuermindernden Gehabe trägt der Gesetzgeber durch das Wort „ kann” (auch unverändert seit Urzeiten) entgegen. Eine den handelsrechtlichen Textvorla...