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E-Commerce-Recht | Fehlerhafte Einstellung eines Angebots im Internet – unzulässige Rechtsausübung bei Offensichtlichkeit
Ein Käufer, der im Internet (hier: bei eBay) einen fast neuwertigen Porsche Carrera 2 S Coupé für 5,50 € ersteigert, kann weder Erfüllung des Kaufvertrags noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dem steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen, wenn der Verkäufer das Angebot (wie hier) wegen eines Fehlers bei der Eingabe nach wenigen Minuten wieder zurücknimmt und der Käufer allein deshalb den Zuschlag zum frühen Gebot erhält. Zwar trifft das Risiko einer fehlerhaften Einstellung eines Angebots auf einer Internet-Auktion grundsätzlich den Verkäufer. Dieser hatte für die Fehlerkorrektur hier acht Minuten benötigt. Eine eBay-Auktion dauere – so das Gericht – bis zu einer Woche; daher erscheine es ausgeschlossen, dass bis zum regulären Ende der Auktion das Angebot des Kl...