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Die Bilanzierung sonstiger Rückstellungen nach BilMoG
Mit einem Anteil an der Bilanzsumme von durchschnittlich etwa 12 % machen die sonstigen Rückstellungen einen bedeutenden Anteil der Passiva deutscher Unternehmen aus . Gleichzeitig sind durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) signifikante Änderungen in der Bilanzierung dieser Rückstellungen zu verzeichnen.
Wie sind die Neuregelungen insgesamt zu werten?
Welche Änderungen ergeben sich bei der zukünftigen Bewertung von Rückstellungen?
Welche neuen Probleme entstehen?
I. Grundlagen der Rückstellungsbilanzierung nach BilMoG
Für Rückstellungen im deutschen Handelsbilanzrecht sind insbesondere zwei Vorschriften entscheidend:
§ 249 HGB regelt den bilanziellen Ansatz von Rückstellungen.
Die Bewertung selbiger ist Gegenstand der Regelungen des § 253 HGB.
Im Rahmen des Art. 1 des BilMoG werden beide Vorschriften geändert. Im Ergebnis werden die bisherigen Passivierungswahlrechte für Rückstellungen aufgehoben. Zudem sind Rückstellungen künftig unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen sowie des Zeitwerts des Geldes (in Form einer Diskontierungspflicht) zu bewerten.
II. Ansatzvorschriften
Formal betrachtet entfallen mit dem BilMoG die bish...