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Zum Goodwill nach IFRS aus Sicht des Abschlußprüfers
Die Bilanzierung des immateriellen Sammelpostens „Goodwill” und die damit verbundenen Werthaltigkeitstests stellen – nicht erst in Anbetracht der aktuellen Neuregelungen des IFRS 3 – hohe Anforderungen an die Bilanzierenden. In der Literatur wird in diesem Zusammenhang weitgehend darauf verwiesen, daß letztlich die Tätigkeit der Abschlußprüfer die Zweifel der Anleger an den bilanzierten Werten reduzieren soll. Hilfestellungen für die Abschlußprüfer im Hinblick auf die Goodwillbilanzierung finden sich jedoch kaum. Der Beitrag zeigt die Grenzen der Prüfung im Rahmen der Goodwillbilanzierung nach IFRS auf und weist auf mögliche Konsequenzen aus den Prüfungsfeststellungen hin.
1 Einleitung
Moxter konstatierte schon frühzeitig: „‚Immaterielle Anlagewerte‘ sind ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts. Sie werfen [..] [Bilanzierungsprobleme] auf, wie sie, jedenfalls in diesem Ausmaß, bei den ‚materiellen‘ Gegenständen unbekannt sind.” Schwerlich konnte Moxter damals schon von den Plänen des FASB und des IASB gewußt haben: Demnach ist der derivative Goodwill – der nach den sogenannten internationalen Rechnungslegungsnormen [z. B. IFRS 3 (rev. 2008)] qua definitionem als Vermögenswert gilt und somit aktivier...