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Zweifelsfragen der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Anlagen
Mit Verabschiedung des BilMoG stehen einschneidende Änderungen mit hoher Relevanz für die Rechnungslegungspraxis bevor. Im Zuge einer „maßvollen Annäherung … an die IFRS” stellt sich im Handelsrecht aktuell auch die Frage, was die konstituierenden Merkmale eines (immateriellen) Vermögensgegenstandes sind?
Über den im Zusammenhang mit dem BilMoG diskutierten Bereich hinaus hat die Vermögenseigenschaft immaterieller Werte auch für die IFRS eine hohe Bedeutung. So sind viele Zweifelsfragen der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Anlagen weiterhin ungeklärt. Der nachfolgende Beitrag widmet sich den wesentlichen Zweifelsfragen der Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Anlagen und stellt Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen dem nach BilMoG erweiterten HGB und den IFRS dar.
1 Vermögenswerteigenschaft vs. konkreter Bilanzierungsfähigkeit
1.1 IFRS: Rahmengrundsätze und IAS 38
Sowohl im Rahmenkonzept (framework) als auch in IAS 38 wird hinsichtlich der Bilanzierungsfähigkeit immaterieller Werte zwischen zwei Fragestellungen unterschieden,