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Doppelbesteuerungsabkommen
Neues auf einen Blick:
1. Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung hat einen umfangreichen Erlass zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA herausgegeben. Die sich hieraus ergebende Verwaltungsauffassung ist in die nachfolgenden Ausführungen eingearbeitet worden.
Außerdem hat die Finanzverwaltung ein Anwendungsschreiben zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns bekannt gegeben. Vgl. hierzu die Ausführungen und Beispiele unter Nr. 9 Buchstabe e.
2. Aufteilung des Arbeitslohns bei Home-Office-Tagen
Home-Office-Tage gehören zu den tatsächlichen Arbeitstagen. Eine Aufteilung des Arbeitslohns ist daher grundsätzlich auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit zum Teil an seinem betrieblichen Arbeitsplatz im Ausland und zum Teil im Home-Office seines inländischen Wohnsitzes ausübt. Besondere Regelungen bestehen im Verhältnis zu Luxemburg (Bagatellregelung von 34 Tagen) und bei Grenzgängern. Vgl. nachfolgende Nr. 9 Buchstabe d am Ende.
3. Arbeitsfreistellung bei Auslandstätigkeit
Arbeitslohn, der für Zeiten einer widerruflichen oder unwiderruflichen Arbe...