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Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Änderungen durch das
Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer ins Ausland entsenden oder ausländische Arbeitnehmer im Inland aufnehmen, müssen stets prüfen, in welchem Staat der Arbeitslohn zu versteuern ist. Es kommen sowohl der Ansässigkeitsstaat als auch der Tätigkeitsstaat in Betracht. Welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht, richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Ziel ist es, eine Doppelbesteuerung des Arbeitslohns zu vermeiden.
Welche Änderungen ergeben sich durch das neue BMF-Schreiben?
Welches Ziel verfolgt das BMF-Schreiben?
Ab wann ist das Schreiben anzuwenden?
I. Einführung
[i]Schönfeld/Plenker, Doppelbesteuerungsabkommen, Lexikon Lohnbüro 2018 NWB PAAAD-15257 Gebhardt, in: Kanzler/Kraft/Bäuml, EStG Kommentar, 3. Aufl. 2018, § 50d NWB FAAAG-64447 Das BMF hat am das überarbeitete Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen veröffentlicht. Dieses BMF-Schreiben ersetzt das vorhergehende und das Merkblatt zur Steuerfreistellung ausländischer Einkünfte gem. § 50d Abs. 8 EStG vom . Das neue BMF-Schreiben ist auf Antrag in allen offenen Fällen anwendbar, sofern dem keine gesetzlichen ...