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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Riester-Rente

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Noch nie gab es so viele Finanzprodukte zur Altersvorsorge wie heute. Die Produktvielfalt der Anbieter geht jedoch zulasten der Transparenz für den Verbraucher. Durch sog. Produktinformationsblätter sollen die Vergleichsmöglichkeiten verbessert werden. Wer seine Mitarbeiter richtig beraten will, muss die einzelnen Modelle genau auseinanderhalten können. Denn neben der Riester-Rente gibt es auch noch die „Rürup-Rente“. Als Faustregel kann man sagen: Riester-Verträge sind in erster Linie für Arbeitnehmer gedacht und Rürup-Verträge für Selbstständige (vgl. auch das Stichwort „Rürup-Rente“). Gleichwohl können auch Arbeitnehmer einen Rürup-Vertrag abschließen. Da die Anzahl der Riester-Verträge stagniert bzw. sogar leicht rückläufig ist, ist eine Reform bereits seit längerer Zeit in der politischen Diskussion. Eine solche Reform würde aber Altverträge nicht betreffen.

Kennzeichen eines Vertrags zur Erlangung einer Riester-Rente ist, dass dieser Vertrag die Voraussetzungen für die staatliche Förderung durch Grundzulagen und Kinderzulagen erfüllt. Die staatliche Förderung beträgt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2007
2008 bis 2017
2018 bis 2024
Höhe der Grundzulage
114 €
154 €
175 €
Höhe der Kindergeldzulage je Kind
138 €
185 €/
30...

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