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Meldevorschriften in der Sozialversicherung (Teil 2)
Spezialfälle richtig melden
Das Einhalten von Meldevorschriften und eine ordnungsgemäße Beitragszahlung sind in der Sozialversicherung unverzichtbar, daher sind die Meldungen zur Sozialversicherung ein sehr bedeutender Faktor in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Im wurden die Grundsätze, Rechtsgrundlagen sowie die Aufgaben und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dargestellt. Darüber hinaus wurden bereits ausgewählte Spezialfälle, wie z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsunfähigkeit und Mutterschaftsgeld/Elternzeit behandelt.
In diesem zweiten Teil des Beitrags werden weitere Spezialfälle mit Praxisrelevanz dargestellt. Es werden die Meldepflichten beim Zusammentreffen von Rente und Beschäftigung beleuchtet und Tipps für die Praxis gegeben. Außerdem erfahren Sie alles Wichtige zu Änderungs- und Sofortmeldungen, zur gesonderten Meldung im Rentenantragsverfahren, zu Meldungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und was bei den Meldungen bei der Insolvenz des Arbeitgebers zu beachten ist.
I. Verschiedene Meldetatbestände in der Abrechnungspraxis
1. Meldungen beim Zusammentreffen von Rente und Beschäftigung
Der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führt – sofern ggf. ...