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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Mutterschutz

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Mit der zum in Kraft getretenen Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) soll berufsgruppenunabhängig ein für alle Frauen einheitliches Gesundheitsschutzniveau in der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit sichergestellt werden. Auch Schülerinnen und Studentinnen sollen in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen werden, soweit die jeweilige Ausbildungsstelle (z. B. Schule oder Hochschule) Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt. Die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wird in das Gesetz integriert. Die Pflichten der Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und die im Einzelfall für eine schwangere oder stillende Frau notwendige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen werden neu strukturiert und klarer gefasst. Damit werden auch die Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung während der Schwangerschaft und der Stillzeit für die Praxis deutlicher geregelt.

Dem Arbeitgeber sind durch das Mutterschutzgesetz eine ganz Reihe von Pflichten auferlegt, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt. Insbesondere folgende Pflichten müssen erfüllt werden:

  • -

    Beachtung von Beschäftigungsverboten innerhalb der Schutzfrist und Beschäftigungsbeschränk...

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