Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mutterschutz in der Entgeltabrechnung (Teil 2)
Einkommensersatz während der Schutzfristen, Zahlungen über den Arbeitgeber-Zuschuss hinaus und Regelungen in der Stillzeit nach Ablauf der Schutzfrist
Eine Mitarbeiterin erwartet ein Kind – diese Information ist in einem Unternehmen der „Startschuss“ für eine ganze Reihe an Maßnahmen, zunächst nur im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Davon profitieren nicht nur die schwangeren Frauen selbst: Ein fairer Umgang mit Frauen, die ein Kind bekommen und die Gestaltung einer familienfreundlichen Arbeitswelt sind – gerade in den heutigen Zeiten des Fachkräftemangels – nützlich für die Unternehmen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Auch in der Entgeltabrechnung sind im Verlaufe der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt vielfältige Besonderheiten zu beachten. In diesem Teil des Beitrags werden der Einkommensersatz während der Schutzfristen, die Zahlungen über den Arbeitgeber-Zuschuss hinaus sowie die Regelungen in der Stillzeit nach Ablauf der Schutzfrist zeitlich geordnet und übersichtlich dargestellt. des Beitrags in der letzten Ausgabe befasste sich mit den Informationspflichten der Schwangeren und des Arbeitgebers, dem Mutterschutzgesetz als zentrale Norm für Schutzbestimmungen sowie der Entgeltfortzahlung beim mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot.