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Schwangeren- und Mutterschutz aus Sicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin (Teil 2)
Soziale Absicherung der Frau sowie Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung beim Arbeitgeber
In den vergangenen Jahrzehnten sind viele Regelungen zum Schwangeren- und Mutterschutz in Kraft getreten, die die Interessen der Beschäftigten, aber auch der Arbeitgeber berücksichtigen. Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes im Betrieb ist der Arbeitgeber, der Schutzmaßnahmen umsetzen muss. Der Mutterschutz bedarf weder der Zustimmung durch die Mitarbeiterin noch muss er von dieser separat beantragt werden. Das bedeutet auch, dass eine Mitarbeiterin grds. nicht auf den Mutterschutz verzichten kann. Im zweiten Teil des Beitrags (erster Teil s. NWB 10/2025 S. 639) geht es insbesondere um die soziale Absicherung der Frau während der Schwangerschaft und in den ersten Monaten nach der Geburt des Kinds sowie die Auswirkungen des Mutterschutzes auf die Entgeltabrechnung.
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I. Sozialversicherungsschutz und wirtschaftliche Absicherung der Frau
Die Vorschriften zur sozialen Absicherung und zu den Ansprüchen auf Geldleistungen komplettieren die arbeits-, gesundheits- und kündigungsschutzrechtlichen Rechte von Schwangeren und sorgen dafür, dass ihnen für die Zeiten eines Beschäftigungsverbots und der M...