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Die Reform des Mutterschutzrechts
Überblick über die wesentlichen Änderungen
Das geltende Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde erstmalig im Jahr 1952 kodifiziert und ist seither nur in wenigen Regelungsbereichen geändert worden. Aufgrund der seit 1952 erheblichen Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere auch der stark gewachsenen Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben, sowie aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist eine Reform des Mutterschutzrechts überfällig. Dem kommt der Gesetzgeber nun nach. Bundestag und Bundesrat haben ein Reformgesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes verabschiedet. Die Reform tritt im Wesentlichen am in Kraft. Bestimmte Teile des Reformgesetzes gelten jedoch bereits vorzeitig, und zwar unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes (am , BGBl I 2017 S. 1228). Das betrifft die Vorgaben zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes und zum Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neuerungen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bisherige Rechtslage des Mutterschutzrechts
[i]Mutterschutz nur für Frauen in regulärem BeschäftigungsverhältnisDie Regelungen des Mutterschutzes gelten bislang nur für Frauen, die sich in einem regulären Beschäf...