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Die Reform des Mutterschutzrechts
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-47105 Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzesentwurf jeweils zugestimmt. Die Reform tritt im Wesentlichen am in Kraft, jedoch mit Ausnahme der neuen Regelungen zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes und dem Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Diese treten bereits nach Verkündung des Gesetzes in Kraft (s. BGBl 2017 I S. 1228 am ). Die betriebliche Praxis ist gut beraten, sich rechtzeitig auf die gesetzlichen Neuerungen einzustellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf einige neue bürokratische, sanktionsbewehrte Pflichten, die den Unternehmen künftig auferlegt werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Mutterschutzes
[i]Erweiterter Anwendungsbereich auch für Schülerinnen und StudentinnenDas MuSchG n. F. bringt zunächst eine Erweiterung des geschützten Personenkreises. Künftig gilt das Mutterschutzrecht nicht mehr nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Heimarbeit ausführen, sondern insbesondere auch für Schülerinnen, Studentinnen und – besonders praxisrelevant – für arbeitnehmerähnliche Personen. Die betriebliche Praxis wird daher k...