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Doppelte Haushaltsführung
Neu im September
Doppelte Haushaltsführung bei einem Ein-Personen-Haushalt
Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die notwendigen Mehraufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt oder vom Arbeitnehmer als Werbungskosten abgezogen werden. Dies sind insbesondere die wöchentlichen Familienheimfahrten in Höhe der Entfernungspauschale, die gesetzlich festgelegten Verpflegungspauschalen für drei Monate und die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort bis zu einem Höchstbetrag von 1000 € monatlich (vgl. das Stichwort „Doppelte Haushaltsführung“).
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer an seinem Lebensmittelpunkt einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (= Beschäftigungsort) wohnt. Das Vorliegen eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
In einem zu entscheidenden Streitfall bewohnte der Arbeitnehmer eine Wohnung im Obergeschoss des Hauses und seine Eltern (= Eigentümer) die Wohnung im Erdgeschoss. Die Wohnung im Obergeschoss hatte die Eltern ihrem Sohn unentgeltlich überlassen. Ungeachtet dies...