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Doppelte Haushaltsführung
Neues und Wichtiges auf einen Blick:
Beim Stichwort „Auslösungen“ ist dargestellt, dass der Arbeitgeber einen steuerfreien Ersatz wegen „Reisekosten bei (vgl. Anhang 4) oder wegen „doppelter Haushaltsführung“ leisten kann. Eine Auswärtstätigkeit liegt z. B. im Fall einer befristeten Abordnung bis zu vier Jahren und eine doppelte Haushaltsführung z. B. bei einer unbefristeten Versetzung des Arbeitnehmers vor. Nachfolgend dargestellt sind dem Grunde und der Höhe nach die Voraussetzungen eines steuerfreien Arbeitgeberersatzes bei doppelter Haushaltsführung.
Das Vorliegen eines eigenen Hausstands am Lebensmittelpunkt setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Führt der Arbeitnehmer einen eigenen Ein-Personen-Haushalt, stellt sich die Frage nach der finanziellen Beteiligung an den Kosten dieses Haushalts nicht, da die Kosten der Lebensführung eines Ein-Personen-Haushalts denknotwendig von dieser Person getragen würden ( BStBl. II S. 892). Vgl. nachfolgende Nr. 1 Buchstabe c.
Ab dem ist für die o. a. Fahrten die auf 0,38 € erhöhte Entfernungspauschale ab dem ersten vollen Entfernungskilomete...