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Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei einer nicht (voll-)entgeltlichen Kfz-Finanzierungsgestaltung im Arbeitsverhältnis
Bisher ist die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bei Gestellung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber und gleichzeitiger pauschaler und kilometerabhängiger Zuzahlung durch den Arbeitnehmer höchstrichterlich ungeklärt.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
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BFH-Revision anhängig unter:
1. Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dies den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung.
2. Ein sich auch nach der „Jahresbetrachtung" ergebender Zuzahlungsüberhang kann weder als negative Einnahmen noch als Werbungskosten berücksichtigt werden.
3. Führt der Arbeitnehmer mit einem vom Arbeitgeber auch für Privatfahrten überlassenen Kfz wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durch, verbleibt es auch dann bei dem „Werbungskostenabzugsverbot“ i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG, wenn die Überlassung teilentgeltlich erfolgt und dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen für die Durchführung der Fahrten entstehen (Fortentwicklung der BFH-Rechtsprechung zur Durchführung von...BStBl 2013 II S. 629