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Update zum steuerlichen Reisekostenrecht
Aktualisiertes BMF-Schreiben mit Anpassungen an die BFH-Rechtsprechung
Das bisherige (BStBl 2014 I S. 1412) zum steuerlichen Reisekostenrecht wurde durch ein neues Schreiben ersetzt, um die in der Zwischenzeit ergangenen Urteile und Änderungen zum Reisekostenrecht einzuarbeiten. Das neue und folgt im Wesentlichen der BFH-Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Es ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Weiterhin wurden auch die Beispiele in dem BMF-Schreiben mit den seit geltenden Werten für Verpflegungspauschalen sowie den neuen Sachbezugswerten überarbeitet.
Insbesondere sind Änderungen und Klarstellungen zur ersten Tätigkeitsstätte, zum Sammelpunkt, zur Kürzung der Verpflegungsmehraufwendungen, zur doppelten Haushaltsführung und zum Pauschbetrag für Berufskraftfahrer eingearbeitet oder ergänzt worden.
I. Ansatz von Reisekosten
Ein Ansatz von Reisekosten bzw. eine steuerfreie Erstattung kann nur vorgenommen werden, wenn ein Arbeitnehmer beruflich veranlasst auswärts tätig war.
Auswärts tätig bedeutet dabei außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Daher kommt der ersten Tätigkeitsstätte bei der Abrechnung von Reisekosten eine elementare Bedeutung zu.
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