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Neuregelungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung
Zweites SGB IV-Änderungsgesetz
Aktuell ist zum das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs und weiterer Gesetze – Zweites SGB IV-ÄndG – in Kraft getreten (BGBl 2008 I S. 2933 ff.). Ein wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist eine (neue?) Vorschrift, die bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit Hilfestellung leisten soll: Gemeint ist die Sofortmeldung, die seit Wochen für Diskussionen sorgt. Der Beitrag stellt die neu eingeführten Meldevorschriften vor und beantwortet erste in der betrieblichen Praxis aufgetretene Zweifelsfragen, weist aber auch auf noch ungelöste Fragestellungen hin. Erst im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens – und zwar nach Anhörung des 11. Ausschusses (Ausschuss für Arbeit und Soziales) – aufgenommen wurde eine weitere Neuerung, die im Zusammenhang mit der Zusammenrechnung von geringfügigen Beschäftigungen zu sehen ist. Hier ist im Hinblick auf den Beginn der Versicherungspflicht eine gesetzgeberische Klarstellung erfolgt, die der aufgetretenen Irritation durch verschiedene Urteile der Sozialgerichtsbarkeit entgegentritt und für mehr Rechtssicherheit sorgt. Außerdem sieht das Gesetz eine Entlastung der Arbeitgeber bei der Meldung von Namens- und Anschriftenänderungen vor ...