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Gewerbesteuerliche Doppelbelastung bei ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung und anschließender Wertaufholung in den Folgejahren
Eine im Jahr 1998 vorgenommene ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist gewerbesteuerlich dem Gewinn hinzuzurechnen (§ 8 Nr. 10 Buchst. a GewStG). Mit der Hinzurechnung soll die Kürzung des Ausschüttungsertrags gem. § 9 Nr. 2a GewStG ausgeglichen und damit eine gewerbesteuerliche Doppelentlastung vermieden werden, d. h. die Kürzung des Ausschüttungsertrags und die gewerbesteuerliche Berücksichtigung der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung.
Nimmt der Gewerbebetrieb in den Folgejahren Wertaufholungen [i]Wertaufholungen erhöhen den Gewerbeertrag auf die Beteiligung vor, weil sich der Wert der Beteiligung wieder erholt hat, erhöhen die Wertaufholungen den Gewerbeertrag. § 9 GewStG 1999 lässt eine Kürzung des Gewinns um den Wertaufholungsertrag nicht zu; insbesondere stellt die Wertaufholung keinen „Gewin...