Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Von Immobilien-KG unmittelbar an Kommanditisten gezahlte Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen des Kommanditisten
(1) Zahlt eine Immobilien-KG unmittelbar an ihren Kommanditisten eine Provision für die Erhöhung seines eigenen Kapitalanteils (sog. Eigenprovision), mindert gem. rkr. NWB CAAAC-69223 (EFG 2008 S. 534) diese Provision, soweit sie keine besonderen über seine bloße Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds hinausgehenden Leistungen entgelten soll, die Anschaffungskosten der Immobilie und führt nicht zu Sonderbetriebseinnahmen gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die Minderung der Anschaffungskosten und das damit verbundene Minderkapital sind in einer (negativen) Ergänzungsbilanz des Kommanditisten zu erfassen. (2) Dies gilt auch, wenn das FA die Einkünfte der KG bestandskräftig festgestellt hat und dabei die Eigenprovision, die auf der Gesamthandsebene ...