Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF erlässt Übergangsregelung zum Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)
Das BMF erleichtert den Übergang von der bisherigen gesellschaftsbezogenen zur gesellschafterbezogenen Ermittlung: Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Saldo an Über- oder Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres, für das letztmals eine gesellschaftsbezogene Ermittlung auf der Grundlage des überholten erfolgte (BStBl 2005 I S. 1019, Rdnr. 30 ff. und 25, NWB AAAAB-70170), nach dem Gewinnverteilungsschlüssel der Mitunternehmerschaft den einzelnen Mitunternehmern zugerechnet wird. Es bedarf somit keiner Rückrechnung nach der gesellschafterbezogenen Ermittlungsmethode bis zur Gründung der Mitunternehmerschaft oder längstens bis zur Einführung des § 4 Abs. 4a EStG im Jahr 1999. Voraussetzung ist jedoch ein übereinstimmender Antrag der Mitunternehmer.
Der BFH hatte im Jahr 2007 eine gesellschaf...BStBl 2008 I S. 588