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Einkommensteuer | Aufwendungen als Betreuer eines Familienangehörigen steuerlich nicht abzugsfähig
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bestellung als Betreuer für einen Familienangehörigen anfallen, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden, wie das (rkr.) NWB UAAAC-85109 entschied. – Anmerkung: In dem vom Finanzgericht entschiedenen Fall hatte der Bruder des Klägers angeregt, einen Betreuer für seinen und des Klägers Vater bestellen zu lassen, es dann aber abgelehnt, das Amt des Betreuers zu übernehmen. Zur Bestellung eines Betreuers kam es wegen des Todes des Vaters nicht mehr; dem Kläger waren jedoch im Vorfeld Fahrt- und Telefonkosten in Höhe von rund 1 600 € entstanden, die er als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen wollte. Die Richter sahen jedoch die Zwangsläufigkeit nicht als gegeben an, da der Klä...