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Einkommensteuer | Steuerliche Beurteilung des Carried Interest
Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. - S 2241 - 17 St32/St33 NWB BAAAC-89518 stellt der von einer Wagniskapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gezahlte Carried Interest beim Empfänger keine dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, sondern eine voll steuerpflichtige Tätigkeitsvergütung. In dem zu entscheidenden Einzelfall handelte es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zahlungen der Fondsgesellschaften stellen keine steuerlich anzuerkennenden inkongruenten Gewinnausschüttungen i. S. des (BStBl 2001 I S. 47) dar. Nach dem Gesellschaftsvertrag sowie den Konsortialvereinbarungen der Gesellschafter untereinander soll der Initiator die Vergütung für die Einbringung seines besonderen Know-hows und die Nu...