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Doppelbesteuerung | Kein sog. Schachtelprivileg für Gewinnanteile aus einer typisch stillen Beteiligung trotz abkommensrechtlicher Behandlung als Dividenden
Nach dem NWB YAAAC-89506 werden Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen nach Abschn. 11 Satz 2 des Schlussprotokolls zu den Art. 5, 7 und 13 DBA Luxemburg als Dividenden (Art. 13 DBA Luxemburg) behandelt. Unbeschadet dessen werden die Einkünfte einer in Deutschland ansässigen GmbH aus der typisch stillen Beteiligung an einer Luxemburger Kapitalgesellschaft nicht nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 DBA Luxemburg von der Bemessungsgrundlage für die deutsche Steuer ausgenommen.