BranntwMonG § 34

Erster Teil: Branntweinmonopol

Vierter Abschnitt: Brennrecht

§ 34 Kleinbrennereien

Die Erzeugung von Brennereien ohne Brennrecht gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt.

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GAAAC-85546