BranntwMonG § 34
Erster Teil: Branntweinmonopol
Vierter Abschnitt: Brennrecht
§ 34 Kleinbrennereien
Die Erzeugung von Brennereien ohne Brennrecht gilt als innerhalb des Brennrechts hergestellt, wenn sie in einem Betriebsjahr zehn Hektoliter Weingeist nicht übersteigt.
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GAAAC-85546