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BBKM Nr. 6 vom Seite 131

Vergütung bei Tätigkeiten nach dem RDG

Abrechnung durch Rückgriff auf bewährte Vergütungsgrundsätze

von Dr. Christoph Goez, Münster

Für die Beantwortung der Frage, wie eine vom Steuerberater als Rechtsdienstleistung erbrachte Nebenleistung i. S. des RDG abzurechnen ist, kann auf bewährte Grundsätze zurückgegriffen werden. Der Steuerberater sollte allerdings darauf achten, dass der rechtsdienstleistende Teil seiner Beratung nicht aufgrund einer besonderen vertraglichen Vereinbarung vergütet wird, denn dies kann nach Ansicht des Gesetzgebers gegen das Vorliegen einer bloßen Nebenleistung sprechen (so BT-Drucks. 16/3655 S. 52).

Durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG, BGBl I 2007 S. 2840), das vollumfänglich zum in Kraft tritt, sind die Möglichkeiten für die Berufsausübung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe durch den Gesetzgeber maßvoll erweitert worden (vgl. auch Gilgan, BBKM 2008 S. 124 ff. – in diesem Heft; zu den aus der Sicht der Berufs-Haftpflichtversicherung zu beachtenden Aspekten vgl. Heimann, BBKM 2008 S. 135 ff. – ebenfalls in diesem Heft). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die für die Festsetzung der Vergütung von Steuerberatern zu beachtenden Regeln bei der Ausübung von Tätigkeiten nach dem RDG.

I. Vergütungsrechtliche Schwerpunkte

Das RDG gibt Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften – vereinfachend...