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Die jüngste Steuerreform in Luxemburg
Mit Beschluss v. hat das luxemburgische Parlament das Gesetzesvorhaben 5801 hinsichtlich einiger Änderungen im Bereich der direkten und indirekten Steuern sowie der Einführung eines Kinderbonus angenommen, welches am im Gesetzblatt (Mémorial A N° 234) veröffentlicht wurde und zum in Kraft trat. Die wesentlichen Änderungen dieser Steuerreform sollen im Folgenden dargestellt werden.
I. Natürliche Personen
Im Rahmen der Steuerreform haben sich folgende Änderungen ergeben:
1. Anpassung an inflationäre Entwicklung
Luxemburg hat ein progressives Steuersystem mit einem derzeitigen Eingangssteuersatz von 8 % und einem Spitzensteuersatz von 38 %, die sich nach bestimmten Schwellenwerten richten. Inflationsbedingt werden nun die Schwellenwerte durchschnittlich um ca. 6 % erhöht, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu stärken. Allerdings ist hierbei zu bemerken, dass die inflationsbedingte Verringerung der Kaufkraft seit 2002 bereits ca. 16 % beträgt und daher der eingetretene Kaufkraftverlust durch die Erhöhung der Schwellenwerte nicht vollständig ausgeglichen wird.
2. Kinderbonus
Vor der Steuerreform bestand in Luxemb...