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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Finnland
Am hat das Finnische Parlament eine Gesetzesänderung verabschiedet, die sowohl die Steuertarifklassen als auch die Steuertarife im finnischen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wesentlich reformiert. Die vorgeschlagenen Änderungen sind am in Kraft getreten und auf alle Erbfälle anzuwenden, die nach dem stattfinden. Im Bereich der Unternehmensnachfolge existiert die Besonderheit, dass von jedem Erwerber (und somit nicht nur von nahen Angehörigen des Erblassers) eine „ermäßigte“ Erbschaftsteuer beantragt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Die Vererbung von inländischem, d. h. in Finnland belegenem Unternehmensvermögen (im Folgenden: Einzelunternehmen sowie Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften) unterliegt generell der Erbschaftsteuerpflicht, wenn der Erblasser oder der Erbe zum Todeszeitpunkt des Erblassers
in Finnland ansässig war/ist („unbeschränkte“ Steuerpflicht gem. § 4 Abs. 1.1 Gesetz /378). Als in Finnland ansässig gilt dabei jede natürliche Person, die ihren Hauptwohnsitz dort unterhält (§ 4 Abs. 3 Gesetz /378); ...