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Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Versicherungsbeiträgen 1987 und 1989 verfassungsgemäß
Die Grundrechte der Steuerzahler und die Haushaltsreserve des Bundesfinanzministers
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden zur Frage, ob in den Veranlagungszeiträumen 1987 und 1989 die beschränkte Abzugsmöglichkeit von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben wegen unzureichender Höchstbeträge und wegen Benachteiligung freiberuflich Tätiger gegenüber Arbeitnehmern, Beamten und Sozialhilfeempfängern sowie wegen fehlender Kinderkomponente verfassungswidrig war, nicht zur Entscheidung angenommen.
I. Ungenügende Steuerfreistellung der existentiellen Vorsorgeaufwendungen?
Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügten die Beschwerdeführer, ein selbständig tätiger Steuerberater und seine Ehefrau, die ungenügende Steuerfreistellung der existentiellen Vorsorgeaufwendungen zur Sicherung des Alterseinkommens und der Vorsorge für den Krankheitsfall in den Veranlagungszeiträumen 1987 (2 BvR 274/03) und 1989 (2 BvR 937/03). Sie rügten die gleichheitswidrige Benachteiligung gegenüber Arbeitnehmern, Beamten, Richtern und Abgeordneten, die für ihre Vorsorge keine vergleichbaren, eigenen Aufwendungen aus versteuertem Einkommen erbringen müssen. Der Beschwerdeführer wies darauf hin, dass der ungenügende Abzug der Vorsorgeaufwendungen zur Siche...