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Erbschaftsteuerreform: Fehlbewertung von Betriebsvermögen
Vereinfachtes Ertragswertverfahren ist keine geeignete Methode
Der folgende Beitrag zeigt auf, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren, welches der Gesetzgeber als eine Möglichkeit zur Bewertung von Unternehmen vorsieht, für die Mehrzahl der betroffenen Unternehmen eine unbefriedigende Methode zur Ermittlung des Verkehrswerts darstellt. Dies begründet sich insbesondere dadurch, dass die Vorgaben des Gesetzgebers zur Umsetzung des Ertragswertverfahrens weder branchenspezifische Merkmale noch die Finanzierungsstruktur des Unternehmens ausreichend berücksichtigen. Anhand der nachstehenden modellhaften Berechnungsbeispiele wird deutlich, dass eine Bewertung im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens zu stark überhöhten Werten für das Betriebsvermögen führen kann. Das Ziel des Gesetzgebers, den Vorgaben des BVerfG zu entsprechen, würde also an dieser entscheidenden Stelle nicht erreicht.
Der Diskussionsentwurf für eine Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung (AntBVBewV) ist unter www.nwb.de NWB ReformRadar/Erbschaftsteuerreform aufrufbar.
I. Reformvorhaben
Die Bewertung von Betriebsvermögen kann wahlweise nach einer allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Methode oder...