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Eckpunkte für den Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung
Am hat sich die Regierungskoalition auf Eckpunkte für einen Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung geeinigt.
Verbesserungen der Förderung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz
Anhebung des Fördersatzes für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen von 18 % auf 20 % und Erhöhung der Einkommensgrenzen von 17 900/35 800 € auf 20 000/40 000 € (Ledige/Verheiratete).
Stärkung der betrieblichen Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Rahmen des § 19a EStG
Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen von 135 € auf 360 € und Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung.
Einbeziehung von Fonds in die Förderung
Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsfonds als eigene identifizierbare Fondskategorie im Investmentgesetz mit garantiertem Rückfluss des Beteiligungskapitals in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 % und Verwaltung des Fonds durch professionellen und lizenzierten Fondsmanager.
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Vorschrift | ||||
Geltendes Recht | Koalitionsarbeitsgruppe | Geltendes Recht | Koalitionsarbeitsgruppe | |
Steuerliche Förderung | Höchstbetrag 135 €, begrenzt ... |