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Keine Minderung der Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts bei Einbringung
Die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft (gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen) begründet keine Einlage i. S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 (jetzt: Satz 5). Dies gilt auch, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch anderen Kapitalunterkonten gutgeschrieben wird.
Praxishinweise: Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 (jetzt Satz 5) EStG sind bei der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung bei eingelegten Wirtschaftsgütern die vorher bei den Überschusseinkünften bereits in Anspruch genommenen Abschreibungen zu berücksichtigen. Diese für Einlagen geltende Bestimmung ist aber nicht auf Einbringungen anwendbar, da hier ein Anschaffungsgeschäft vorliegt. Es handelt sich um einen tauschähnlichen Vorgang (Einbringun...