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Berücksichtigung von Investitionszuschüssen bei der Einnahmen-Überschussrechnung
Erhält ein Stpfl., der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter öffentliche Investitionszuschüsse, so mindern diese die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Bewilligung und nicht im Jahr der Auszahlung. Sofern der Empfänger den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme versteuern will, muss er das entsprechende Wahlrecht ebenfalls im Jahr der Zusage ausüben (Bezug: § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 1, § 11 Abs. 1 EStG; § 4 Abs. 1 und 2 FördG). S. 316
Praxishinweise: Nach § 4 Abs. 3 EStG sind die Vorschriften über die AfA auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung anzuwenden. Damit wird das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG durchbrochen und es gelten die bilanzsteuerrechtlichen Grundsätze, wonach der Zeitpunkt der Zahlung der Anschaffungskosten für die AfA-Bemessung unmaßg...