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Filmproduktion als immaterielles Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens
Ein Film gehört nach dem nrkr. NWB FAAAC-62249 (BFH-Az.: IV B 126/07) zum Umlaufvermögen des Herstellers, wenn
der Hersteller bereits vor Produktionsbeginn so langfristige Auswertungsverträge schließt, dass der Film nach Ablauf der Lizenzierung nur noch einen geringen oder keinen wirtschaftlichen Wert mehr haben wird,
dem Lizenznehmer außerdem die Möglichkeit zur Verlängerung der Lizenz oder zum Ankauf des Films eingeräumt wird und
der Hersteller – im Streitfall ein Filmfonds – vor Ablauf der ersten Lizenzierungsphase aufgelöst und kurz vorher die verbliebenen Filme als Bibliothek veräußert werden sollen.
Nach Ansicht des FG München dokumentiert der Hersteller bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen, dass er den ...