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Bundesministerium der Finanzen beantwortet Kleine Parlamentsanfrage zu Funktionsverlagerung und Verständigungsverfahren
Am hat das Bundesministerium der Finanzen eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herrmann Otto Solms u. a. und der Fraktion der FDP zu Funktionsverlagerungen und Verständigungsverfahren beantwortet. Diese Antwort enthält ein paar interessante, teils allerdings auch sehr ausweichende Antworten über die Ansichten des Bundesministeriums der Finanzen über Funktionsverlagerungen nach dem neuen § 1 Abs. 3 AStG. Im weiteren Verlauf der Antwort werden einige aufschlussreiche Statistiken zu Verständigungsverfahren gegeben.
Unabhängig von der geplanten Rechtsverordnung zu Funktionsverlagerungen geht die Bundesregierung davon aus, dass die neuen Regeln auch jetzt schon vollständig angewendet werden können, da die wesentlichen Grundlagen bereits gesetzlich festgelegt sind und die Rechtsverordnung lediglich Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes regeln wird. Eine etwaige Rechtsunsicherheit ohne die noch nicht erlassene Rechtsverordnung vermag die Bundesregierung nicht zu erkennen. Sollten bei anstehenden Investitionsentscheidungen, welche als Funktionsverlagerung klassifiziert werden könnten, trotz allem noch Unsicherheiten bestehen, empfiehlt die Bun...